nach langer Pause wieder onboard.
Bin gerade dabei, mein Notebook arbeitsbereit zu machen und scheitere am EEP-Manager und an SplineMagic mit der nachstehenden Fehlermeldung (als Admin und im Kompatibilitätsmodus für Windows 7 installiert).
Den Manager hab ich nicht
der SplineMagic macht kein Problem.
Gestartet als Admin ohne alle Kompatibilität unter
Win 10 @64
Ich hatte allerdings nach der Umstellung von Win 7 auf 10
mit EEP 6 Fehlermeldungen,
die ich mit "vc6redistsetup_deu" beheben konnte, naja ist nicht mehr aufgetreten.
keine Ahnung ob das bei Dir hilft.
gRuß Horst
EEEC - EEP 6.EINS - Die guten Hobbys erkennt man daran, dass sie bezahlbar bleiben.
Lieber Horst,
der SplineMagic ist unter 6.1 sehr mit Vorsicht zu geniessen.
Durch die Erweiterung der Id´s neigt das Programm zu Fehlverhalten.
Vom Programmierer wird eine Angleichunjg an 6.1 abgelehnt.
Wenn Spline-Magic so ein tolles Programm ist - und danach sieht's aus - sollte man vielleich versuchen vom Nachlassverwalter die Rechte dazu zu bekommen und es weiter zu vertreiben.
Ich sprech mich leicht, weil ich weder Das Programm noch den Autor kenne ...
RH1 ( Robert Hirle ) ist der Autor der hier besprochenen Tool`s, ist leider 2012
verstorben. Die Tool`s wurden über den Trendshop vertrieben und nach einiger Zeit
voll aus dem Shop genommen, wie es jetzt auch mit EEP 6.1 geschehen ist.
Der Rechteinhaber will sein Stammprogramm vergessen, was wird nur aus den Ästen
werden ?
Vergleiche EEP immer mit der Eiche die vor meinem Fenster steht ( ragt mit seinen Ästen
über das Haus ) nur die Äste haben einen starken Stamm und EEP ?
Zum Glück für die User gibt es Vora.
MfG
Pilker
Asus M5A97 R2.0 mit FX4350 4,2GHz,32GB1866 DDR3,nVidiaGTX1660-6GB DDR5
Win10 x64,,NT Enermax 1KW,
MSI 88XM-E35 V2,AMD A4-880,16GB DDR3 2133,nVidia 1060 6GB, NT Corsair750W,Win7-64
EEP-Versionen 2,43 bis 6.1, V7 bis 16.3.
@Pilker
Wenn ich ein Programm vertreibe dessen Urheber ich nicht bin, dann ist es ganz normal dass ich es nach dem Tod des Urhebers aus dem Verlauf nehmen muss, wenn mir die Erben keine Genehmigung zum Weitervertrieb geben. Das hat mit wollen nix zu tun. Außerdem war damals von der Einstellung des Supports für V6 noch gar keine Rede.
BR189 hat geschrieben:Wenn ich ein Programm vertreibe dessen Urheber ich nicht bin, dann ist es ganz normal dass ich es nach dem Tod des Urhebers aus dem Verlauf nehmen muss, wenn mir die Erben keine Genehmigung zum Weitervertrieb geben.
Wer sagt denn, dass die Erben den Vertrieb untersagt haben? Ich glaube eher, dass der Trendshop nicht mehr wollte, aus welchen Gründen auch immer.
Man könnte doch die Erben fragen, ob sie das Programm nicht freigeben wollen.
Michael89 hat geschrieben:
@Pilker
Wenn ich ein Programm vertreibe dessen Urheber ich nicht bin, dann ist es ganz normal dass ich es nach dem Tod des Urhebers aus dem Verlauf nehmen muss, wenn mir die Erben keine Genehmigung zum Weitervertrieb geben.
Gruß Michael
Ein ein echter Software- oder auch Buchverlag, der soche Verträge macht, würde am nächsten Tag einen Stellenausschreibung annoncieren.
gRuß Horst
EEEC - EEP 6.EINS - Die guten Hobbys erkennt man daran, dass sie bezahlbar bleiben.
Danke für die Beiträge zu meiner Frage. Leider haben die Tipps nicht geholfen. Da muss ich wohl auf dem Notebook auf diese beiden Helferlein verzichten.
Komisch, auf meinem PC laufen sie einwandfrei ...