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Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 17:39
von Aufsicht
Hallo zusammen!
Folgende Fallgestaltung:
A hat in der Modellsuchmaschine ein lange gesuchtes Rollmateril entdeckt. Leider ist es nicht mehr lieferbar. Hinzu kommt, dass der Kon von der EEP-Bildfläche verschwunden und daher für Anfragen nicht mehr zu erreichen ist.
B wäre bereit, diesen Artikel an A weiterzugeben, hat aber (berechtigte?) lizenzechtliche Bedenken.
Wie ist die Rechtslage? Gilt sie generell für alle EEP-Modelle?
Für Antworten bedankt sich im voraus die
"Aufsicht"
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 17:45
von Michael89
Hallo,
wenn es überhaupt geht, dann sicherlich nur wenn B das Modell danach aus seinem Bestand löscht.
Gruß Michael
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 17:58
von Bernie
Hi Aufsicht,
TREND hat eine Rechtsabteilung. Frage dort doch mal danach, denn letztlich vergibt TREND die Lizenz für den NOS und die Erlaubnis als Konstrukteur Modelle zu verkaufen.
Gruß
Bernie
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 18:17
von vorade
@All,
ich verstehe unter dem Niknamen Aufsicht eigentlich dann auch so ein Verhalten, wie es der Name Aufsicht grundsätzlich vermitteilt.
Oder anders gesagt, überhaupt so eine Frage zu stellen, geht schon sehr in den Bereich der Abmahnungen...
Fakt ist, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, es war schon immer so !
Und wenn es Konstrukteure gab oder gibt, die Modelle vom Netz nehmen, dann wird es dafür Gründe gegeben haben !
Aber grundsätzlich fremde Modelle nehmen, diese dann kopieren und verteilen zu wollen, bewegt sich rechtlich in einem sehr sehr engen Raum, da es illegal ist und auch sicherlich seine Reaktionen nach sich ziehen wird !
Gruß Volkhard
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 18:50
von BR189
Ganz einfach. Nur der Ersteller der Modelle (Konstrukteur) darf die Modelle verbreiten und verändern. Niemand anders.
Ich zum beispiel darf niemanden die Modelle von PW1 geben. Außer ich habe die erlaubnis dazu.
Genauso ist es auch bei einer änderung der Modelle wie zum beispiel Texturen verändern.
Wenn der Konstrukteur zum beispiel verstorben ist gibt es keine Möglichkeit mehr an diese Modelle zu gelangen.
Man könnte auch bei Trend nachfragen aber da denke ich wirst du kein erfolg haben.
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 21:08
von vorade
und da sage ich, OK, Shop weg, Freemodelle weg und der Dank geht dann an meinen Vorgängerbeitrag, der zum Glück entfernt wurde...(DANKE).
Wollt ihr DAS ???
Noch fragen, ich denke NEIN

Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 21:11
von Daubentonia
ich glaube Du missverstehst das ein bißchen. Vermute es geht
um die Modelle von UK1, da hat er nachgefragt ob es die noch gibt. Und da jemand hilfsbereit ist, aber auch nicht einfach das Modell rüberschicken will, kam die Frage nach der Genehmigung auf.
Aufsicht ist laut eigener Aussage EEP-Neuling - hätte auch kein Problem eine Neuauflage kostenpflichtig zu erstehen
Damit meine ich aber nur Aufsicht, nicht den kleinen Hamburger

Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 21:15
von Bernie
... aber den Beitrag des kleinen Hamburgers kann man, besser muss man doch wohl anders sehen. Und da gebe ich Volkhardt absolut Recht!
So nicht!
Gruß
Bernt
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 21:16
von vorade
...UK1 hat vor Jahren seine Modelle vom Netz genommen...
Somit ist jedes Wort darüber sinnlos, da Uwe seine Gründe dafür hatte.
Es sind nunmal Tatsachen im EEP, die einfach nur Geschichte sind.
Viele Grüße Volkhard
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 21:16
von Daubentonia
den meinte ich auch nicht, sondern den Ursprungsbeitrag.
der andere ist in der Tat nicht in Ordnung - und daher entfernt

Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 25.07.2013, 23:06
von kleiner Hamburger
Sorry wegen mein TEXT
wollte hier kein Angreifen,,,Traurig machen oder sonst was
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 27.07.2013, 22:12
von von_Wastl
Hallo Jungs,
was ist denn hier los?
Wir sind doch nicht bei EEP6 + x ????
In der Ruhe liegt die Kraft. Einem EEP-Neuling, der eine Frage stellte, wurden die Fakten erklärt. Damit ist die Sache erledigt.
Die Hitzeglocke über Deutschland macht hoffentlich nicht alle aggressiv? Ich z.B. bleibe im kühlen Haus und nutze die gartenarbeitsfreie Zeit zur intensiven Beschäftigung mit....na?.....genau......EEP6.1, z.Z. schwerpunktmäßig mit Marburg_1980, schaltungstechnisch umgebaut auf halbmanuellen Betrieb ( Björn möge mir verzeihen ).
LG aus Obfr an alle hitzegeschädigten EEP-6er
Rainer
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 28.07.2013, 09:35
von Jusper
Vielleicht hat die NSA noch ein paar alte Sicherungskopien, die sie Dir zur Verfügung stellen könnte

Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 29.07.2013, 13:20
von Heizer
Hallöchen
Das trifft zwar nur für sehr wenige Modelle zu aber es gibt Konstrukteure welche die Erlaubnius zur Weitergabe gegeben haben . Wenn der Modellinstaller betätigt wird ein Text angezeigt wo so was drinsteht und das gilt dann nur für dieses Mopdell. Fragt mich jetzt nicht welche Modelle das sind . Schöne Grüße Jens
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 12.08.2013, 19:15
von Ingo
Hallo,
Nachdem das ein Thema ist, worüber ich auch sprechen möchte, melde ich mich zu Wort:
Die Konstrukteure arbeiten viel und verkaufen die Modelle relativ billig.
Bei anderen Simulatonsspielen ist das etwas anders (Train Simulator, BVE).
Dass man nicht nur von festen Händedrücken leben kann, ist klar. Daher gibt es niemanden, der den Konstrukteuren ihr Geld neidet.
Andererseits ist es systemimmanent (elektronische Dateien), dass kopiert werden kann. Volkhard und Bernie haben sicher recht, wenn sie sich aufregen und über Diebstahl von geistigem Eigentum sprechen, aber es ist wie beim CD-Brenner: Die Firmen verkaufen CD-Brenner mit zusätzlichen Programmen, damit man CDs kopieren kann und regen sich dann auf, wenn man es tut. Das ist das Verrückte an der Sache.
Wenn ich böses will, frage ich aber nicht lange, sondern tue einfach. Daher finde ich die Frage im 1. Beitrag zwar etwas naiv, aber durchaus ehrenhaft. Die Antwort lautet (leider) "Nein"! Man darf das nicht weiter geben.
Was aber, wenn irgendwo noch (orginale) CDs auftauchen, so wie die früheren Add-On-CD. Kann man die weitergeben, verkaufen? (natürlich ohne die Daten bei sich weiter zu behalten.)
Sehr heikle Thematik!
Ingo
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 12.08.2013, 19:31
von Fahrdraht (†)
Hallo Ingo,
in der Tat sehr heikel und schon so alt wie EEP selbst. Die Frage, ob eine Orginal-CD weiter gegeben, ob nun verkauft der verschenkt, ist schwer zu beantworten. Theoretisch ist eine Weitergabe dann statthaft wenn alle Daten gelöscht werden. Da aber der Nachweis schwer zu erbringen ist, ist es halt nur Theorie.
Grüßle
Kai- Uwe
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 12.08.2013, 20:18
von TrailDogRunner1909
Hallo,
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 42260.html
Ingo hat geschrieben:Hallo,
Die Konstrukteure arbeiten viel und verkaufen die Modelle relativ billig.
Bei anderen Simulatonsspielen ist das etwas anders (Train Simulator, BVE).
Kann ich so nicht stehen lassen. Beim Train Simulator bezahlt man nur für das Rollmaterial mehr, was aber auch mit realistischen Sound versehen wird und zusätzlich gescriptet werden muss.
In EEP würde eine Expert-Line wohl das drei bis vierfache kosten.
Modelle und Strecken bekommt man für sehr wenig Geld.
Gruss Schmiddi
Re: Lizenzrecht (Rollmaterial)
Verfasst: 13.08.2013, 17:21
von Hinterwaeldler
Genau so ist es. Das musste sogar der große M$ mit seiner Faustrecht-Eula zähneknirschend zur Kenntnis nehmen und Freeware ist Freeware. Freeware kann immer zu gleichen Bedingungen weiter verteilt werden. Selbst Shareware kann von jedermann verteilt werden. Das ist seit 25 Jahren der Sinn von Free- und Shareware. Wenn ich eine Freeware herunter geladen habe muss ich mich bei einer eventuellen Weiterverteilung nicht kundig machen, ob es eine veränderte oder ungewöhnliche Rechtssituation gibt.
Wer will es ändern
Der Kon kann nur mit einer neuen Modellversion die Lizenz ändern. Er darf auch nicht die alte Vers.1 in eine Vers.2 umbenennen. Weitere Unterscheidungsmerkmale außer einem veränderten Dateinamen muss es schon geben.
Ein Tipp an die mitlesenden Kons:
Creative Commons wäre ein geeignetes und rechtssicheres Mittel. Urteile, die CC unterstützen, gibt es in DE und weltweit zuhauf. Mit einer CC-Lizenz kann man sein freigegebenes Produkt gut differenzieren. Darin kann man vorschreiben was mit dem Produkt geschehen bzw wie mit ihm verfahren werden darf. Dazu gibt es eine weltweit anerkannte Symbolik.
Viele der Kons setzen auf ihren Webseiten ein Symbol neben das Modell, ob es nun frei oder eine Kaufware ist. Wie wäre es wenn ihr statt des Freisymbols das entsprechende/zutreffende CC-Symbol benutzt? Bei Bildern und Texten ist das schon lange üblich.
An dieser Stelle noch einmal paar Worte zu den AGB, auch wenn Einige mein Geschreibsel jetzt verurteilen werden: Eine AGB ist gegenüber dem Kunden nur solange gültig, wie sie dem Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht. Entspricht die AGB nicht dem BGB ist sie in Teilen oder ganz ungültig. Ein Faustrecht ist nicht zulässig. Kein Richter wird vor der Verhandlung mit der Lupe die AGB studieren. Er wird im Streitfall immer auf das große rote Buch mit der Aufschrift BGB verweisen. So ist es übrigens auch im oben zitierten Link geschehen.
Zugegeben, zwischen dem Verlag Trend, den Kons und dem Händler können abweichende Vertragstexte formuliert sein. Sie beziehen sich auf das Handelsgesetzbuch HGB und müssen von beiden Seiten unterschrieben oder per Handschlag besiegelt werden. Für mich als Endkunde sind diese Vertragstexte bedeutungslos.
Nun zum Schluß:
Wenn ich im Supermarkt meinen Einkauf tätige und erst der jeweiligen AGB für jedes einzelne Produkt zustimmen soll, käme ich garantiert nicht zum Abarbeiten meiner Einkaufsliste. Achtet mal darauf was auf der Rückseite des Kassenzettels steht! Falls überhaupt etwas drauf steht.