Seite 1 von 2

MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 21.02.2018, 18:38
von lok75
Guten Abend,

ich suche zur Ergänzung meiner Anlage Zittau die Gleismauerstuetze von MS1 Ist im Jun1 2006 erschienen
Freue mich auf Antwort
mit gruß
Günter

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 21.02.2018, 20:03
von Mech3
Hallo Günter, das war ein Free Modell aber der Konstrukteur ist leider verstorben. Und in der DB ist es nicht vorhanden.

Gruß Ronald

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 21.02.2018, 20:34
von lok75
Danke fuer deine Antwort,Ronald,
mit gruß
Günter

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 21.02.2018, 22:56
von delong
Was spricht eigentlich dagegen, daß man Modelle, eines vor längerer Zeit Verstorbenen, nicht mehr anbietet, und sei es von Privat?
Manchmal ist dieses EEP-Getue, von wem auch immer verursacht, höchst seltsam und, in meinen Augen, total bescheuert.
Und nun, ihr lieben oder auch nicht Gutmenschen, fallt über mich her :bond

Beste Grüße
Wolfgang

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 01:26
von vorade
Hallo Wolfgang,

deine Frage setzt mich in Erstaunen...

Jedes EEP Modell und auch jede Anlage unterliegt einem Urheberrecht des Erstellers oder Erbauers.
Folglich ist es eine Frage der Achtung vor den persönlichen Leistungen des Urhebers.
Wenn nun keine Nachlaßregelungen getroffen wurden, so müssen wir alle damit leben.
Früher gab es diverse Freedownloads und dazu kann man nur sagen, wer zu spät kommt, der hat es eben verpaßt.
Das Fatale daran ist leider die Tatsache, wer heute illegal solche Altangebote verteilt und Sowas dann irgendwie sogar bekannt wird, der kann mitunter sogar mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Garantiert wird sich dann ein vermeintlicher Ankläger melden (da die Mitmenschen leider heute oft so sind...)
So ist das Leben und ruhiger lebt man, wenn man solche Risiken eben besser nicht eingeht !
Also freuen sich die EEPler, die seit dem EEP Beginn dabei waren und die Neueinsteiger kamen leider zu spät...

Viele Grüße Volkhard

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 08:11
von delong
Lieber Volkhard,

natürlich soll und muß die Leistung des Erbauers gewürdigt und geachtet werden.
Allerdings finde ich, daß in Todesfällen von EEP Nachlaßregelungen hätten erstellt werden müssen, um auch als Spät-Hinzu-Gestoßener an den Modellen teilhaben zu können.
Zumal es sich in diesem Fall sogar um ein Frei-Modell handelt.
Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so kenne ich sehr viele deutsche Korinthenkacker, die freudig auf solch einen Zug springen.
Das ist eine der (ehemals) hohen Deutschkultur, Leute anschwärzen.
War in einem Tei Deutschlands besonders ausgeprägt, komme leider nicht mehr auf den Namen.
Bin ich froh, daß ich stolzer Preusse bin und bleibe. :bond

BG Wolfgang

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 08:32
von Heizer_Lok
Hallo Volkhard,

sicherlich hast du recht bezüglich des Urheberrechts. Wer gekaufte Programme oder Modelle weiterverkauft und dennoch selbst benutzt oder wenn mehrere Nutzer Programme/Modelle kaufen und sie untereinander weitergeben, wird der Programmierer bzw. der Konstrukteur geschädigt. Dies wird mit Sicherheit kein EEP-Nutzer tun.

Bei Freemodellen gibt es aber keine Geschädigten. Der Konstrukteur HB3 etwa schreibt auf seiner Homepage, dass Freemodelle weitergegeben werden dürfen. Wie es bei MS1 aussah, wissen wir nicht, weil dessen Website nicht mehr existent ist.

Bei vielen kostenlosen Programmen (etwa Open Office, Paint.net) ist die kostenlose Weitergabe ausdrücklich erlaubt, verboten ist dagegen, für diese kostenlosen Programme Geld zu verlangen.

Wir müssen aber damit leben, dass bestimmte Freemodelle nicht mehr erhältlich sind. Ich kann nur empfehlen, alle verfügbare Freemodelle vorsichtshalber herunterzuladen und zu sichern. Und wenn der ein oder andere ein Freemodell an Freunde oder Bekannte weitergibt, wird wohl niemand sich daran stören. Die Erben eines verstorbenen Kon werden wohl kaum Strafanzeige stellen.

Gruß
Albrecht

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 09:43
von wuvkoch (†)
Moin,
man könnte ja auch Mal Jemanden fragen!
Kennt niemand einen Anwalt der in solchen Fragen eventuell
kostenfrei eine verbindliche Auskunft gibt?
Ich leider nicht, ich weiß aber das es Fälle gibt,
wo nach Ablauf einer angemessenen Frist das Urheberrecht
ausläuft.
sacht der Wuvkoch

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 10:43
von Heizer_Lok
Heizer_Lok hat geschrieben: ich weiß aber das es Fälle gibt, wo nach Ablauf einer angemessenen Frist das Urheberrecht ausläuft.
Das Urheberrecht endet grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

So haben Werke von Mozart oder Bach kein Urheberrecht mehr. Jeder darf diese Werke verwenden und damit machen was er will. Daher ist es auch gestattet, Opern in abgewandelter Form aufzuführen, etwa die sogenannten "modernen" Inszenierungen.

Interessanterweise steht bei Volkhard:

"Und es ist nicht gestattet, die Modelldateien , auf welchem Weg auch immer, ohne Genehmigung des Konstrukteurs zum Kauf anzubieten, zu verkaufen oder auf kostenpflichtigen Datenträgern, als CD oder als CD-Beilagen kostenpflichtiger Zeitschriften oder anderweitig Online zu vertreiben. ... Eine Manipulation bzw. Weitergabe des erworbenen Onlineangebotes ist unter diesen Bedingungen ebenfalls nicht gestattet."

Das heißt, die Weitergabe ist nur bei gekauften Modellen explizit untersagt. Erwerb bedeutet lt. Wikipedia der "Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung."

Gruß
Albrecht

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 11:05
von BikeMike
Vorsicht! Damit erschöpft sich das Urheberrecht aber nicht.

Vielmehr müssen wir hier zwei Unterpunkte betrachten.

1. Das Nutzungsrecht
Dieses wird als einfaches Recht dem User eingeräumt durch die Möglichkeit des Downloads.

2. Das Verwertungsrecht
In diesem kann zum Beispiel die Weitergabe geregelt werden. Dieses nutzen Konstrukteure , um eine kostenpflichtige Weitergabe zu untersagen. Schließlich handelt es sich ja um ein Freemodell, damit soll kein anderer Geld verdienen. Es kann aber auch die unentgeltliche Weitergabe geregelt, also zugelassen oder untersagt werden. Bei einigen Kons findet man entsprechende Hinweise im Downloadbereich.

Ob und wenn ja wie Michael das seinerzeit gehandhabt hat entzieht sich meiner Kenntnis.

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 11:32
von Heizer_Lok
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ganz pragmatisch kann ich feststellen, dass juristische Schritte dort üblich sind, wo es um viel Geld geht, also in der Musik- oder Filmindustrie. Da gibt es ein recht umfangreiches Abmahn(un)wesen. Dort lassen sich auch hohe Abmahngebühren erzielen.

Ich glaube nicht, dass sich irgend ein Rechtsanwalt bei der Weitergabe eines "Freemodells" die Finger krumm machen möchte und irgend ein Richter für einen solchen Fall seine kostbare Zeit verschwendet.

Lassen wir doch die Kirche im Dorf.

Gruß
Albrecht

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 12:13
von sword69
Für alle selbsternannten Advokaten:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... E022610123

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 12:36
von Heizer_Lok
Ich bin kein selbsternannter Advokat und wie ich schrieb auch kein Rechtsexperte, aber der von dir freundlicherweise gesetzten Link, den ich selbstverständlich kenne - aus anderen Gründen hat mich das Urheberrecht interessiert - gibt für die Fragestellung wenig her.

Kommt jetzt morgens um 5 Uhr ein Sondereinsatzkommando der Polizei und schaut nach, ob eine Datei auf meinem Rechner schlummert, die ich nicht direkt beim Autor heruntergeladen habe, sondern von jemandem anderem bekommen habe?

Gruß
Albrecht

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 13:09
von Deleted User 968
Die Links zu Gesetzen sind nett, aber wie würde jeder Anwalt sagen: Es kommt drauf an. Und hier kann ich mit Veröffentlichung prinzipiell erst einmal alle möglichen Nutzungsbedingungen festlegen, unabhängig von irgend welchem Urheberrecht. An der Stelle bleibt nur eins: Entweder im stillen Kämmerlein einen Helfer haben oder es einfach zu akzeptieren, dass eben ein solches Modell nicht mehr verfügbar ist. Die öffentliche Diskussion hierzu ist eigentlich obsolet. Und bei den Gleismauern gibt es sicherlich mehr als eine Variante, diese zu ersetzen.

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 13:42
von sword69
Liegt eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung vor, kann der Schöpfer dagegen juristisch vorgehen.

Das sagt ja dann wohl alles!

https://www.urheberrecht.de/

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 13:56
von Pilker
Fakt ist, das der Lebenspartner von MS1 die HP von Michael noch über ein Jahr im Netz gelassen hat.
Er hatte auch angekündigt wie die HP abgeschaltet wurde. Warum nun die Gleismauern nicht zu rockbaer in seine
DLB gelangt sind entzieht sich meiner Kentnis, alle anderen Freemodelle sind da vorhanden.
Sollten die Gleismauern eventuell vergessen worden sein ?
Die vier Shopmodelle von MS1 sind noch im Angebot des Trendshop`s.

MfG
Pilker

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 15:24
von Heizer_Lok
sword69 hat geschrieben:Liegt eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung vor, kann der Schöpfer dagegen juristisch vorgehen.

Das sagt ja dann wohl alles!
Nun mal nicht so heftig. Die Dateien konnte man kostenlos herunterladen, und der Autor lebt nicht mehr. Ich glaube nicht, dass die Erben dagegen vorgehen, wenn man kostenlose Dateien unter der Hand weitergibt. Möglicherweise hat der Autor, wie viele andere auch, die Weitergabe seiner Freemodelle sogar gestattet. Die Homepage gibt es nicht mehr. Wir können es nicht nachprüfen.

Wir haben es nicht mit kostenpflichtigen Inhalten wie Filme oder Musik zu tun, wo ein Heer an Anwälten gegen Raubkopien vorgehen und sich eine goldene Nase verdienen.

Das Urheberrecht ist kein Selbstzweck, es soll vor allem "der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes" dienen.

Gruß
Albrecht

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 15:41
von Mech3
und wie wäre es wenn das letzte fehlende Modell in die DB reingestellt würde?
die anderen sind ja auch drin und hat da jemand MS1 nach gefragt?

Gruß Ronald

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 16:21
von donaldus
Moin zusammen!

Lasst doch mal das Gesetz aus dem Spiel und die Schnappatmung still legen, nur weil ein Modell, dass unter "Freemodels" veröffentlicht wurde, weitergegeben werden könnte.
Entsteht irgend jemandem dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden?.
Ich denke nein.

Fragen geht auch nicht mehr aus bekannten Gründen.

Ganz im Gegenteil. Ich meine, dass sich MS1 freuen würde, das ein Modell, das 16!!! Jahre alt ist, noch nachgefragt wird.

Das Weitergeben finde ich respektvoll und nicht umgekehrt!

In diesem Sinne...

Re: MS1 Gleismauerstuetzen

Verfasst: 22.02.2018, 16:24
von Heizer_Lok
donaldus hat geschrieben:Ganz im Gegenteil. Ich meine, dass sich MS1 freuen würde, das ein Modell, das 16!!! Jahre alt ist, noch nachgefragt wird. Das nenne ich respektvoll und nicht umgekehrt!

In diesem Sinne...
Sehr treffend formuliert!!!

Gruß
Albrecht