Heizer_Lok hat geschrieben:Wisst ihr, dass ihr mit einem Bein im Gefängnis steht. Diese Tipps sind ein eklatatanter Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn ihr eure Fahrzeuge tunt, dürft ihr euch nicht wundern, wenn plötzlich ein SEK vor der Tür steht und eure Computer beschlagnahmt. Günstigenfalls bekommt ihr Post von einem Abzockanwalt und ihr müsst 4-stellige Beträge zahlen....
Wer solche Horrorbehauptungen verbreitet, steht in der Pflicht auch den dafür gültigen Gesetzestext dazu zu liefern.
Wenn ich einen Opel-Kadett oben abschneide, tiefer lege und umspritze, dann ist das wohl auch Verstoß gegen das Urheberrecht, oder etwa nicht? In diesem Fall muss ich mich gegenüber dem TÜV und nicht dem Hersteller rechtfertigen. Trotzdem bleibt der Opel ein Opel. Erst dann, wenn du den Opel in Eigenmarke "Dingsbums" umbenennst, behauptest das du der Erfinder wärst und es in den Handel bringst, dann ist es ein Verstoß. Beachte dabei, das man auch ein getuntes Auto verkaufen kann (siehe unten).
Abgesehen davon: Ein SEK wird wegen einer solchen Unverhältnismäßigkeit niemals mit der Ramme die Tür aufschließen und wenn du bei einer Abmahnung in die Hosen machst, ist es dein Problem. Erst wenn du vom Gericht einen Mahnbescheid bekommst musst du reagieren.
Der Mahnbescheid ist kein Urteil, sondern ein vorgeschriebener Verwaltungsakt. In diesem Fall ist im zugesandten Formular ankreuzen, das du Widerspruch einlegst. Weshalb musst du nicht begründen.
Legst du keinen Widerspruch ein, gilt die Forderung als berechtigt. Du bist also selbst schuld wenn es zu den hohen Forderungssummen kommt.
Nach deinem Widerspruch wird vom Mahngericht entschieden, ob der von dir angerichtete Schaden auch tatsächlich im Verhältnis zur Forderung steht. Ist der tatsächliche Schaden nachweislich unter 100 Eus wird das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt. In unserem Fall ist der Schaden minimal, wenn nicht sogar null. Er wird erst dann groß, wenn es zum Geschäftsmodell wird und ein Einkommen daraus bestritten wird.
Bedenkt auch, das die sg. AGB von Trend nur dann akzeptiert werden muß, wenn sie dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB entspricht und sie euch vor dem Kauf der Ware zur Unterschrift vorgelegt wird. Das musste sogar der große Bill Gates erkennen und in Deutschland ist seine EULA unzulässig. Selbst das oft angewendete (c)-Zeichen hat nur in den USA eine rechtliche Bedeutung.
Klar gibt es jede Menge Anwaltskanzleien, die auf diese Art den schnellen Eu machen wollen und euch einschüchtern und es gibt noch mehr Kanzleien die auf den schreckhaften Abgemahnten scharf sind und ihn verteidigen wollen. Das alles darf euch nicht beeindrucken. Hier in
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/ge ... st-zu-tun/ steht geschrieben, wie du dich im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides verhalten musst. Diese Kanzlei ist eine der Wenigen die wirklich saubere Ratschläge erteilen. Hütet euch ins besondere vor den Ratschlägen der Kanzlei Fareds GmbH und ihrem Blog Abmahnhelfer. Sie sind im Moment die widerlichsten Figuren auf diesem Gebiet.
Noch ein Tipp: Nimmt man keinen Anwalt, ist man trotzdem nicht schutzlos. In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet dir kostenlos einen Anwalt zu stellen oder der Richter übernimmt selbst die Funktion deines Verteidigers.
Viele wertvolle Tipps zum Tuning der Modelle werden übrigens bei Klaus Keuer
http://wbf-kk.de/EEEC/EEPTips_Index.html gegeben und so viel wie ich weiß, ist er seit vielen Jahren einer der bekanntesten, aktivsten und auch beliebtesten Kons.