Lok-Geschwindigkeit

Ob zur Schiene, zur Straße, zum Wasser oder der Luft: Zugverbände sowie Probleme, Wünsche oder Fragen zu den Rollmaterialien hierher
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Ingo
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Lok-Geschwindigkeit

#1 Beitrag von Ingo »

Ich habe vier Sybics (SNCF BB 26xxx), die von SB1 gebaut wurden.
Im wirklichen Leben kann diese Lok mind. 200 km/h fahren, als eep Modell kommt sie nur auf 117.
Wie kann ich die Lokgeschwindigkeit des Modells an die Wirklichkeit anpassen ?
Ich poste zusätzlich die TXT-Datei:

Code: Alles auswählen

Basis{
	Rollmaterial{
		Masse( 90000 )
		Bremskraft( 350 )
		Reibungskraft( 50 )
		vUeberhang( 860 )
		hUeberhang( 860 )

		BoxX+( 880 )
		BoxX-( -880 )
		BoxY+( 200 )
		BoxY-( -200 )
		BoxZ+( 610 )
		BoxZ-( 0 )
		RMTyp(3)
		
	}

	Motor{
		Leistung( 6300 )
		Grenzdrehzahl_U1( 2800 )
		Grenzdrehzahl_U2( 4500 )
		Grenzdrehzahl_U3( 5000 )
	}

	Getriebe{
		Treibradradius( 40 )
		Gang{ 
			Uebersetzung(-6.28)	}
		Gang{ 
			Uebersetzung(-7.0)	}
		Gang{ 
			Uebersetzung(-7.5)	}
		Gang{ 
			Uebersetzung( 7.5 )	}
		Gang{ 
			Uebersetzung( 7.0 )	}
		Gang{ 
			Uebersetzung( 6.28 )
		}
	}
}
Vielen Dank
Grüße

Ingo

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KBS198
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#2 Beitrag von KBS198 »

Hallo Ingo,

die Reibungskraft von 50 ist viel zu hoch, reale Werte für Loks liegen zwischen 1,5 und 5 (siehe DB1-Loks).

Falls du das Programm "EEP-Fahreigenschaften" von MBit hast (das leider nicht mehr verfügbar ist) dann lass dir doch mal die Beschleuniungskurve zeichnen und spiele etwas mit den Reibungswerten.

Gruß Stefan
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Bernie
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#3 Beitrag von Bernie »

Hallo Ingo,

Die Werte lauten:

Masse: 90000
Bremskraft: 900
Reibungskraft: 9.00
Leistung: 6300
Grenzdrehzahl_u1: 2235
_u2: 4469
_u3: 6711

Treibradius: 40
Gänge: -10.00
-15.00
-30.00
15.00
7.50
5.00

Wobei ich die Geschwindigkeit vorwärts: 200 km/h und rückwärts: 100 km/h gewählt habe. Falls rückwärts ebenfalls 200 km/h, dann lautet die Ziehung der Lottozahlen: -5.00, -7.50 und -15.00 .

Gruß
Bernie
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#4 Beitrag von E-Lok-E18 »

Hallo Ingo,

bei Klaus Keuer findest du unter Tipps das Thema "Angepaßte Fahrzeugeigenschaften III". Dort kannst du auch eine Exel-Tabelle herunterladen, wo du einen Teil der Werte einsetzt, und die Tabelle füllt sich dann mit allen Werten, auch die für die txt. Dateien, ;) :)

Gruß

E-Lok-E18
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Anlagenprojekte: Murnau 70er ; Bad Kohlgrub ; Oberammergau 70er (Pause) ; Mz.-Bischofsheim (in näherer Planung)

Ingo
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#5 Beitrag von Ingo »

Vielen Dank,
Ich werde das gleich umsetzen.

@Bernie
Die SYBIC fährt im Vorbild die Metralsace-Züge, d. sind Wendezüge, 200km/h geschoben und gezogen.

@alle
Vielen Dank, hat mir geholfen.
Ingo

Heizer_Lok
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#6 Beitrag von Heizer_Lok »

Wisst ihr, dass ihr mit einem Bein im Gefängnis steht. Diese Tipps sind ein eklatatanter Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn ihr eure Fahrzeuge tunt, dürft ihr euch nicht wundern, wenn plötzlich ein SEK vor der Tür steht und eure Computer beschlagnahmt. Günstigenfalls bekommt ihr Post von einem Abzockanwalt und ihr müsst 4-stellige Beträge zahlen....

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Bernie
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#7 Beitrag von Bernie »

Hi Heizer_Lok,

Im Prinzip hast Du Recht, aber im konkreten Fall handelt es sich um eine erlaubte Änderung einer txt-Datei. Änderungen an den txt-Dateien, z.B. Sound, können auf eigenes Risiko durchaus erfolgen, solange das eigentliche Modell in seiner urheberrechtlich geschützten Gestaltung (dds, mod2, gsb) und Verwendung nicht verändert wird. Ein etwaiger Garantieanspruch verfällt allerdings. Dazu gab es einen ausdrücklichen Hinweis von TREND. Dieser wurde natürlich mit Vermarktung des Konverters ncht wiederbelebt.

Gruß
Bernie
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Ingo
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#8 Beitrag von Ingo »

@ Heizer_Lok

Mit einem Bein stehen wir im Gefängnis und mit dem anderen nagen wir am Hungertuch.
Ensthaft:
Wie Bernie schon sagt, das ist ja nicht tunen, sondern korrigieren. Das ist so, wie wenn du eine E-Lok mit einem Dieselmotor bekommst und du dann den korrekten e-Motor einbaust. Du könntest dich beim Hersteller beschweren. Aber ich glaube, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, wird das schwer möglich sein.
Außerdem gibt es eine Anleitung bei KK1, der sozusagen das Unwissen in manchen Belangen ausbügeln möchte.

Ich hätte aber gerne einmal eine Diskussion über Urheberrechte etc angefangen. Aber möglicherweise ist das Thema zu ausgelutscht.
Tatsache ist: mit deinem Kauf erwirbst du das Recht, den gekauften Gegenstand zu benützen. Und wenn du ihn in deinen vier Wänden zerstörst und die Bruchstücke an die Wand hängst, wen stört's?

Zu allerletzt: Das Programm eep hat sich von 2.43 bis 6.1 stark weiterentwickelt, sodass man die Artikel so gut es geht an die neuen Voraussetzungen anpassen sollte /können sollte. Wenn das mit einer Veänderung in der .txt-Datei geht, ist das ohnehin die eleganteste Lösung.

Viele Grüße

Ingo

PS. Was ist ein SEK?

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Re: Lok-Geschwindigkeit

#9 Beitrag von DB BR 365 »

@ Ingo

SEK = Sonder Einsatz Komando der Polizei

MfG

Christian
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#10 Beitrag von Daubentonia »

das kann nicht kommen, gibt es in eep nicht :ugeek:
Krtek

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BikeMike
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#11 Beitrag von BikeMike »

Bernie hat geschrieben:. . . solange das eigentliche Modell in seiner . . . Verwendung nicht verändert wird.
Heikel, heikel, Heikel! Damit wird die Verwendung von Programmen wie Albert und des EEPM in den Bereich der Urheberrechtsverletzung verschoben, da hier zum Beispiel angeboten wird, aus Gleisobjekten Immobilien zu machen und v. a. mehr!
-> Toshis EEP6-Archiv <-

Heimat ist dort wo man Abends noch "Moin" sagt.

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Bernie
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#12 Beitrag von Bernie »

... und ewig grüßt das Sommerloch!
Jetzt auch hier schon :mau
Neii, neii, neii :daru
Wir sollten doch alle langsam wissen, wohin diese Diskussion wieder führt, oder!?

Bernie
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sword69
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#13 Beitrag von sword69 »

@ Ingo,

du kannst auch das Tool Rollprops von BikeMikes Seite verwenden, da kannst du auch von der Endgeschwindigkeit zu den gesuchten Werten rechnen lassen, der Vorteil von diesem Tool ist, dass es auch beim Speichern ein Backup der Originaldatei erstellt und du somit auch wieder den Urzustand herstellen kannst.

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vorade
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#14 Beitrag von vorade »

Hallo Ingo und hallo @All...

jetzt geht das Thema endlich in die richtige Richtung.
Wenn es Tools gibt, die Fahreigenschaften oder Soundzuweisungen usw. verändern und ermöglichen, so ist es vollkommen in Ordnung. Durch diese Tools wird zumindest sichergestellt, daß der innere Aufbau der veränderten Dateien dann auch noch stimmt und richtig für EEP ist.
Wer jedoch als User selbst manipuliert, dabei sicherlich ungewollt ggf. Fehler macht, der darf sich hinterher nicht beklagen und womöglich EEP6 die Schuld geben.
Modelle werden nach bestem Wissen gebaut, geprüft und verkauft, also gibt es sogar auch Garantien dafür.
Wird jedoch an den Daten rummanipuliert, so erlischt der Garantieanspruch, so einfach ist das zu erklären !
Abgesehen von dieser ganzen Geschichte gibt es noch einen Nebenaspekt. Wer seine Rollmodelle in Anlagen verbaut hat, dann die Rolldaten ändert, der darf sich nicht wundern, wenn ältere Anlagen nicht mehr zu öffnen sind.
Zum Urheberrecht mal ein Vergleich, den Jeder verstehen sollte.
Angenommen, ein Kunstmaler malt ein Bild, es ist ein geschütztes Unikat !
Nun kommen Andere daher, fotografieren es, machen daraus Kopien und verteilen diese Kopien.
Mehr muß ich wohl nicht erklären !
Es ist letztlich eine Frage des persönlichen Anstandes, mehr nicht.

Viele Grüße Volkhard
EEP6 User aus Leidenschaft, da ich ein flexibles Hobby zu schätzen weiß.
Man sollte die Zeit und die Modelle nicht vergessen, die uns dahin gebracht haben, wo wir heute bei EEP6 stehen!

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Hinterwaeldler
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#15 Beitrag von Hinterwaeldler »

Heizer_Lok hat geschrieben:Wisst ihr, dass ihr mit einem Bein im Gefängnis steht. Diese Tipps sind ein eklatatanter Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn ihr eure Fahrzeuge tunt, dürft ihr euch nicht wundern, wenn plötzlich ein SEK vor der Tür steht und eure Computer beschlagnahmt. Günstigenfalls bekommt ihr Post von einem Abzockanwalt und ihr müsst 4-stellige Beträge zahlen....
Wer solche Horrorbehauptungen verbreitet, steht in der Pflicht auch den dafür gültigen Gesetzestext dazu zu liefern.

Wenn ich einen Opel-Kadett oben abschneide, tiefer lege und umspritze, dann ist das wohl auch Verstoß gegen das Urheberrecht, oder etwa nicht? In diesem Fall muss ich mich gegenüber dem TÜV und nicht dem Hersteller rechtfertigen. Trotzdem bleibt der Opel ein Opel. Erst dann, wenn du den Opel in Eigenmarke "Dingsbums" umbenennst, behauptest das du der Erfinder wärst und es in den Handel bringst, dann ist es ein Verstoß. Beachte dabei, das man auch ein getuntes Auto verkaufen kann (siehe unten).

Abgesehen davon: Ein SEK wird wegen einer solchen Unverhältnismäßigkeit niemals mit der Ramme die Tür aufschließen und wenn du bei einer Abmahnung in die Hosen machst, ist es dein Problem. Erst wenn du vom Gericht einen Mahnbescheid bekommst musst du reagieren. Der Mahnbescheid ist kein Urteil, sondern ein vorgeschriebener Verwaltungsakt. In diesem Fall ist im zugesandten Formular ankreuzen, das du Widerspruch einlegst. Weshalb musst du nicht begründen. Legst du keinen Widerspruch ein, gilt die Forderung als berechtigt. Du bist also selbst schuld wenn es zu den hohen Forderungssummen kommt.

Nach deinem Widerspruch wird vom Mahngericht entschieden, ob der von dir angerichtete Schaden auch tatsächlich im Verhältnis zur Forderung steht. Ist der tatsächliche Schaden nachweislich unter 100 Eus wird das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt. In unserem Fall ist der Schaden minimal, wenn nicht sogar null. Er wird erst dann groß, wenn es zum Geschäftsmodell wird und ein Einkommen daraus bestritten wird.

Bedenkt auch, das die sg. AGB von Trend nur dann akzeptiert werden muß, wenn sie dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB entspricht und sie euch vor dem Kauf der Ware zur Unterschrift vorgelegt wird. Das musste sogar der große Bill Gates erkennen und in Deutschland ist seine EULA unzulässig. Selbst das oft angewendete (c)-Zeichen hat nur in den USA eine rechtliche Bedeutung.

Klar gibt es jede Menge Anwaltskanzleien, die auf diese Art den schnellen Eu machen wollen und euch einschüchtern und es gibt noch mehr Kanzleien die auf den schreckhaften Abgemahnten scharf sind und ihn verteidigen wollen. Das alles darf euch nicht beeindrucken. Hier in http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/ge ... st-zu-tun/ steht geschrieben, wie du dich im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides verhalten musst. Diese Kanzlei ist eine der Wenigen die wirklich saubere Ratschläge erteilen. Hütet euch ins besondere vor den Ratschlägen der Kanzlei Fareds GmbH und ihrem Blog Abmahnhelfer. Sie sind im Moment die widerlichsten Figuren auf diesem Gebiet.

Noch ein Tipp: Nimmt man keinen Anwalt, ist man trotzdem nicht schutzlos. In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet dir kostenlos einen Anwalt zu stellen oder der Richter übernimmt selbst die Funktion deines Verteidigers.

Viele wertvolle Tipps zum Tuning der Modelle werden übrigens bei Klaus Keuer http://wbf-kk.de/EEEC/EEPTips_Index.html gegeben und so viel wie ich weiß, ist er seit vielen Jahren einer der bekanntesten, aktivsten und auch beliebtesten Kons.
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#16 Beitrag von Ingo »

@ ALL

Sehr interessant, was man da zu lesen bekommt. Ich glaube mich zu wiederholen, aber UK1 hat sich mir einmal genervt geäussert: Der User soll doch das Programm benützen und nicht immer um Erlaubnis und offizielle Hilfemaßnahmen bitten (sinngemäß).

@Bernie: Im Sommerloch haben wir Zeit, uns mit der eep zu beschäftigen.

Ingo

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Re: Lok-Geschwindigkeit

#17 Beitrag von Hinterwaeldler »

vorade hat geschrieben:Angenommen, ein Kunstmaler malt ein Bild, es ist ein geschütztes Unikat !
Nun kommen Andere daher, fotografieren es, machen daraus Kopien und verteilen diese Kopien.
Mehr muß ich wohl nicht erklären !
Das kommt immer darauf an, unter welcher Lizenz der Künstler sein Werk veröffentlicht hat. Wenn Peter Lenk seine Imperia in Konstanz unter die gleiche Lizenz gestellt hätte, wie einige Kons ihre Werke, würden rings um den großen schwäbischen Ententeich nur noch Abmahnanwälte rumrennen. Ein weiteres Beispiel für die Kunst von Peter Lenk:

http://oi48.tinypic.com/200wcjq.jpg

Ein Ausschnitt von Lenks Schelmenbaum in der Nähe von Hinterwaldhofen. Bei dieser (Teil-)Sculptur geht es offensichtlich um den S21 und einige bekannte Persönlichkeiten aus dem Ländle, wobei der Eine dem Anderen die hintere Körperöffnung putzt und ein Dritter sich offensichtlich anmaßt, der Schiedsrichter zu sein. Wer die Historie kennt weiß auch wer die drei sind.

Kein Mensch käme wegen dieser Fotographie auf die absurde Idee, das dieses Bild eine von mir hergestellte Raubkopie eines geschützten Kunstwerkes sei. Was ich nicht darf ist aus diesen Bildern ein Geschäft zu machen (Postkarten, Bilderbuch). Das ist ein wesentlicher Unterschied. Du musst nicht alles nachplappern oder interpretieren was mal Swen Regener, der Springer-Keese oder noch schlimmer der S. Kauder sinnbefreit dahergeschwätzt haben.

Letzteren habe ich persönlich überführt eine Raubkopie auf seiner offiziellen Webseite besessen zu haben.
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#18 Beitrag von vorade »

Hallo Hinterwaeldler,

da du mich direkt absprichst, hier meine direkte Antwort:
Mir geht es machtig auf die Gleisverschraubung, wie du immer und immer wieder auf deinen Schwellen hin und herspringst...
Die User und ich, wir wollen Freude am Hobby EEP6 haben und dabei nicht ständig mit Rechtsberatungen gefrustet werden.
Mach doch was du willst, aber mache aus EEP6 keinen rechtsfreien Raum, sonst könnte sich die Bereitstellung der Freemodelle noch weiter minimieren, zwei Konstrukteure haben genau deshalb seinerzeit ihre EEP6 Freemodelle schon vom Netz genommen. Wenn hier die Stimmungsmache nicht aufhört, werden wir uns bei weiteren Freemodelleinschränkungen sicherlich sehr dankbar bei dir und ein paar wenigen Anderen erweisen. (schade, daß es von dir keine Anlage gibt, ich würde sie nehmen, ausbauen und als mein Werk ins Netz stellen, noch Fragen, ich denke nein !)

MfG Volkhard
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Re: Lok-Geschwindigkeit

#19 Beitrag von sword69 »

Letzteren habe ich persönlich überführt eine Raubkopie auf seiner offiziellen Webseite besessen zu haben.
Dann scheinen ja Rechtsstreitigkeiten dein Hobby zu sein, kein Kommentar ...

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Re: Lok-Geschwindigkeit

#20 Beitrag von Hinterwaeldler »

@Vorade:Eigentlich habe ich dir schon zweimal erklärt, das du in erster Linie der Internethändler ist, wie tausende andere auch. Du hast nicht die Aufgabe die Pufferzone zwischen Trend und dem Endkunden zu sein. Du hast die Aufgabe übernommen, gemäß der einschlägigen Gesetzgebung die Modelle zu verkaufen. Der Verkauf ist im Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Deine Geschäftsbeziehungen mit Trend und den Kons beruhen grundsätzlich auf dem Handelsgesetzbuch. Du darfst beides nicht unzulässig mit einander vermengen.

Ich bin auch schon dein Kunde gewesen und kann mich nicht im Geringsten daran erinnern, vor dem Verkaufsabschluß irgendwelche Einschränkungen zur Anwendung der Ware unterschrieben zu haben. Auch als ich die Software von Trend bei Pearl bzw Amazon kaufte, wurde ich nicht beim Kauf auf Einschränkungen hingewiesen oder waren gar Bedingung des Kaufvertrages. Weshalb sollte ich nachträglich Einschränkungen anerkennen?

Wenn du etwas für Trend und die Kons tun willst, dann informiere die große Rechtsabteilung von Trend (vor der wir alle Angst haben sollen) über Diskussionen im Sechser und sie möchten sich bitte darum kümmern. Dann können sie sich mit uns in einem speziellen Thread auseinandersetzen. Das ist der seriöse Weg.

@sword69: Wenn du mit vielen anderen Usern gemeinsam von einem Politiker als Raubkopierer beschuldigt wirst und dir angedroht wird, das aus diesem Grund das Internet gesperrt werden soll, dann setzt du dich zur Wehr und lässt dich nicht ins Schlachthaus führen. Also besuchten wir seine offizielle Webseite als Bundestagsabgeordneter und fanden, das diese ein Sammelsurium von Fundstücken aus dem Internet war und er im Impressum behauptete, Bilder und Texte wären sein Eigentum. Dabei handelte es sich oben genannten speziellen Fall um genau dieses Bild panoramio.com: Donauquelle, welches von einem ungarischen Touristen während eine Urlaubsreise von Budapest entlang der Donau bis zur Quelle gemacht wurde.

Wenn diese Geschichte vor drei Jahren von dir nicht zur Kenntnis genommen wurde, musst du dir selbst die Schuld geben. Laut genug wurde sie im Internet diskutiert. Die Geschichte hat selbst heute noch ein Nachspiel: Er wurde von seinem Kreisverband mit überwiegender Mehrheit aus der CDU ausgeschlossen und nun macht er einen Rundumschlag tagesspiegel.de: Siegfried Kauder - Der Kandidat nicht die CDU hat den Schaden gegen jeden und bei dem alle Schuld besitzen, nur er selbst nicht.
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